Förderungen/Prämie*

Was wird gefördert?

Die Förderung für elektrische Fahrzeuge konzentriert sich seit Anfang 2023 nur noch auf Kraftfahrzeuge, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Das bedeutet konkret, dass die Förderung - der sogenannte Umweltbonus – seit dem 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird.

Die Förderung für Plugin-Hybride ist zum 31.12.2022 ausgelaufen.

Ab dem 1.9.2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten zudem auf Privatpersonen begrenzt. Für E-Autos über 45.000 EUR Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig.

Art und Höhe der Förderung ab 1.1.2023

Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis < 40.000 Euro):
Bei Kauf (Mindesthaltedauer 12 Monate) = 4.500 Euro
Bei Leasing 12 - 23 Monate (Mindesthaltedauer 12 Monte) = 2.250 Euro
Bei Leasing >23 Monate (Mindesthaltedauer 24 Monate) = 4.500 Euro

Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis > 40.000 Euro):
Bei Kauf (Mindesthaltedauer 12 Monate) = 3.000 Euro
Bei Leasing 12 - 23 Monate (Mindesthaltedauer 12 Monte) = 1.500 Euro
Bei Leasing > 23 Monate (Mindesthaltedauer 24 Monate) = 3.000 Euro

Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für junge Gebrauchtfahrzeuge:
Bei Kauf (Mindesthaltedauer 12 Monate) = 3.000 Euro
Bei Leasing 12 - 23 Monate (Mindesthaltedauer 12 Monte) = 1.500 Euro
Bei Leasing > 23 Monate (Mindesthaltedauer 24 Monate) = 3.000 Euro

Art und Höhe der Förderung ab 1.1.2024 bis einschließlich 31.12.2024

Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis > 45.000 Euro):
Bei Kauf (Mindesthaltedauer 12 Monate) = 3.000 Euro
Bei Leasing 12 - 23 Monate (Mindesthaltedauer 12 Monte) = 1.500 Euro
Bei Leasing > 23 Monate (Mindesthaltedauer 24 Monate) = 3.000 Euro

Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für junge Gebrauchtfahrzeuge:
Bei Kauf (Mindesthaltedauer 12 Monate) = 2.400 Euro
Bei Leasing 12 - 23 Monate (Mindesthaltedauer 12 Monte) = 1.200 Euro
Bei Leasing > 23 Monate (Mindesthaltedauer 24 Monate) = 2.400 Euro

*Achtung! 
Für die Angaben zur Förderung übernehmen wir keine Gewähr. Bitte informieren Sie sich zum aktuellen Stand der Förderungen über die Internetseiten der BAFA (www.bafa.de) und der KfW (www.kfw.de).